Kostenlose Erstberatung:
Nord 040 / 555 573 690
West 0201 / 719 990 890
Ost 030 / 264 788 540
Süd 089 / 896 749 880
Die Kündigungsschutzkanzlei - Anwalt in Hamburg und Bremen für Arbeitsrecht
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Rechtsanwälte für Betriebsräte

Herzlich willkommen in unserer deutschlandweiten Betriebsrätekanzlei Fink & Partner. Unser Ziel und Anspruch ist es, die in Deutschland führende Kanzlei für die Vertretung und Beratung von Betriebsräten, Gesamtbetriebsräten und Konzernbetriebsräten zu sein.
An unseren Standorten und in unseren Beratungsbüros vertreten und beraten wir Betriebsräte von ihrer Gründung im vereinfachten oder normalen Wahlverfahren bis hin zu Interessenausgleich- und Sozialplanverhandlungen bei größeren betrieblichen Umstrukturierungen:

Aufgrund der großen Nachfrage haben wir deutschlandweit Beratungsbüros eingerichtet. Dabei handelt es sich um modern eingerichtete Besprechungsräume in externen Büroservice-Centern, in denen wir wöchentlich und nach vorheriger Terminabsprache persönliche Beratungsgespräche anbieten. Eine ständige Präsenz von Rechtsanwälten oder eigenem Personal der Kündigungsschutzkanzlei in den Beratungsbüros besteht nicht. Die Sachbearbeitung findet an unseren Standorten statt, wo die Rechtsanwälte der Kündigungsschutzkanzlei auch zu erreichen sind.

Betriebsrats­bewer­tungen

Nadine Chiara Genée
Beratung Betriebsrat

Als Betriebsrat haben wir Herrn Rechtsanwalt Fink zur rechtlichen Unterstützung und Beratung während der Stilllegung unseres Betriebs beauftragt. Herr Fink hat uns während des gesamten Verhandlungszeitraums zielsicher unterstützt und war jederzeit, unabhängig von der Uhrzeit, für uns erreichbar.

Er ist ein sehr sympathischer und hilfsbereiter Anwalt, der sich mit viel Engagement für unsere Belegschaft eingesetzt und letztendlich ein ausgezeichnetes Resultat erzielt hat.

Wir sind sehr zufrieden mit der Vertretung durch Herrn Fink und können eine hundertprozentige Empfehlung aussprechen.

Danke noch einmal an dieser Stelle!

Stefanie J
Schulung Betriebsrat

Wir sind ein noch sehr frisch ins Amt gewählter Betriebsrat (9 Mitglieder) und haben nach einer effizienten Möglichkeit gesucht, schnellstmöglich ein Minimum an Basiswissen für alle BR Mitglieder zu bekommen. Gepaart mit konkreten Situationen, die wir lösen möchten.

Tim Fink hat uns ein Basistraining angeboten (2 x 4 Std.) in dem er uns Einblick in die wichtigsten Paragrafen des Betr.VG, deren Auslegung und Wirkung gibt. Wir sind nach diesem sehr intensiven Ausflug in die Betriebsrat-Welt sehr viel klarer was wir alles machen können und wie wir unsere Situationen angehen werden. Das Training war voll auf unsere Bedürfnisse zugeschnitten und die Unterlagen nützlich und verständlich.

Vielen Dank für dieses sehr aufschluss- und hilfreiche Training. Wir werden uns sicherlich noch öfters wiedertreffen.

Hamdan El-Hamed
Beratung Betriebsrat

Tim Fink ist ein herausragender Anwalt – stets zuverlässig, äußerst kompetent und immer erreichbar. Sein Engagement und Fachwissen haben mir in verschiedenen rechtlichen Angelegenheiten sehr geholfen. Ich kann ihn uneingeschränkt empfehlen.

wolfgang lange
Beratung Betriebsrat

Ich habe als Betriebsrat Tim Fink in Beschluss Verfahren, Einigungsstellen, Güteterminen erlebt.

In jeder dieser Verhandlungen holte Tim Fink für unseren Betriebsrat und somit für unsere Mitarbeiter das Maximale Ergebnis heraus! Ob beim Erstellen einer Geschäftsordnung für unseren Betriebsrat, oder Beratungen mit dem Gremium, Tim Fink war immer zur Stelle wenn wir ihn brauchten.

Wer als Betriebsrat professionelle Hilfe braucht ist bei Tim Fink an der richtigen Adresse.

Roy Vogel
Sozialplan/Interessenausgleich

Tim hat uns bei der Bewältigung aller Aufgaben zum Abschluss einer Betriebsvereinbarung (Interessenausgleich und Sozialplan) super beraten und unterstützt. Somit kam am Ende etwas sehr gutes für alle Mitarbeiter heraus. Außerdem ist er sehr locker und nett und daher fällt die Arbeit mit ihm sehr leicht und fördernd aus. Erwähnenswert ist die absolut zeitnahe Hilfe bei Bewältigung von dringenden Fragen und Problemen. Weiterempfehlungsquote als Betriebsrat 100%!

Und noch einmal auf diesem Weg herzlichen Dank für deine kompetente und sehr zufriedenstellende Hilfe.

Deine Klienten aus Essen ;-)))

H.C.
Sozialplan/Interessenausgleich

Wir haben eine kompetente Beratung erhalten und die gestellten Fragen wurden zügig beantwortet. Wir konnten mit seiner Hilfe den Sozialplan und Interssensausgleich abschliessen.
Er hat sich in dem Sachgebiet engagiert und uns in unserer Entscheidung zuverlässig geholfen.

H.A., Betriebsratsvorsitzender
Beratung Betriebsrat

Unser Betriebsrat wird bei Fragen zügig und sehr kompetent unterstützt. Er ist engagiert und gibt uns die notwendige Rechtssicherheit. Wir haben Herrn Fink in Rahmen von Schulungen in unserem Hause gehabt.
Wir werden auch in Zukunft mit Ihm zusammenarbeiten und ist erste Wahl.

Jan Witt
Kollektives Arbeitsrecht

Herr Fink ist kompetent und schnell. Dies gilt auch für betriebsverfassungs­rechtliche Fragestellungen. Unkomplizierte und geradlinige Auskunft über die Themenbereiche. Es gibt keine langen Wartezeiten auf Mail oder Telefon.
Top Job, weiter so!

Selahattin Sevim
Sozialplan/Interessenausgleich

Wir als Betriebsrat der Firma Ambau GmbH können in arbeitsrechtlichen Sachen Herrn Tim Fink als Anwalt immer wieder empfehlen.

Super Dankeschön

Berkan
Beratung Betriebsrat

Wir sind von der Zusammenarbeit obwohl wir als Betriebsrat noch am Anfang stehen mit unserem Betriebsratsanwalt Tim Fink, den wir aus Hannover beauftragt haben, restlos begeistert!
Seine herausragenden Fachkenntnisse und sein unermüdliches Engagement haben uns bereits jetzt das volle Vertrauen geschenkt, dass wir gemeinsam unsere Ziele erreichen können.
Wir sind dankbar für seine Unterstützung und können ihn uneingeschränkt weiterempfehlen!

Ihre Vorteile

  • Unabhängigkeit durch Tätigkeit ausschließlich für Betriebsräte und Arbeitnehmer, nie für Arbeitgeber
  • Langjährige Erfahrung in der Beratung und Vertretung von Betriebsräten
  • Anwaltskosten trägt der Arbeitgeber
  • Kenntnis aller großen Arbeitgeber im Umfeld unserer Standorte und Beratungsbüros
  • Jederzeit kurzfristige Termine möglich
  • Besprechungsmöglichkeiten in verkehrsgünstiger Lage mit Parkplätzen

Interessenausgleich- und Sozialplanverhandlungen

Hier sind vor allem die §§ 111 ff. des Betriebsverfassungsgesetzes entscheidend. Sobald in einem Unternehmen eine größere betriebliche Umstrukturierung (zum Beispiel eine Massenentlassung) geplant ist, kann ein Anwalt über § 80 Abs. 3 BetrVG als Sachverständiger hinzugezogen werden. Der Arbeitgeber darf grundsätzlich keinerlei Vollzugshandlung tätigen, bevor mit dem Betriebsrat eine Eignung über das Ob und Wie der geplanten Umstrukturierung erzielt worden ist. Bei Scheitern der Verhandlungen können beide Seiten jederzeit eine Einigungsstelle einberufen.

Rechtsanwalt Tim Fink

Verhandlung von Betriebsvereinbarungen

Das Herz der Mitbestimmung des Betriebsrates bildet § 87 BetrVG. In diesem Bereich beraten und vertreten wir Betriebsräte vor allem bei der Verhandlung über Betriebsvereinbarungen zum Beispiel zu den Themen Arbeitszeit, Gesundheit, Schichtarbeit, Kurzarbeit, Entgeltsystematik oder Einführung von IT-Systemen. Wir setzen Unterlassungsansprüche bei Verstößen des Arbeitgebers gegen die Mitbestimmung konsequent durch. Bei Scheitern einer Einigung über eine Betriebsvereinbarung vertreten wir den Betriebsrat selbstverständlich auch vor der Einigungsstelle.

Rechtsanwalt Tim Fink

Verhandlung von SE Beteiligungs­vereinbarungen

Des Weiteren verhandeln wir auch häufig so genannte SE Beteiligungsvereinbarungen als Vorbereitung zur Gründung einer europäischen Aktiengesellschaft (Societas Europaea)

Rechtsanwalt Tim Fink

Schulungen und Seminare

Darüber hinaus veranstalten wir mit großer Freude und Leidenschaft Schulungen für Betriebsräte, die bundesweit an unseren Kanzleisitzen oder als Inhouse Seminar im jeweiligen Betrieb und online stattfinden.

In unseren Seminaren zum Betriebsverfassungsrecht vermitteln wir umfangreiches Praxiswissen – von den Grundlagen der Betriebsratsarbeit bis zur gezielten Vertiefung einzelner Themen. Dies betrifft sowohl Wahlvorstandsschulungen als auch Einführungsseminare für neu gegründete Betriebsräte (so genannte BR 1 Seminare) oder Spezialseminare für bereits erfahrene Betriebsräte (so genannte BR 2 bis BR 4 Seminare).

Rechtsanwalt Tim Fink

Mitbestimmung bei Kündigungen, Einstellungen, Eingruppierungen und Versetzungen (Personelle Einzelmaßnahmen)

§ 99 BetrVG ermöglicht es den Betriebsräten, gegen jede Einstellung, Ein- oder Umgruppierung oder Versetzung innerhalb von einer Woche unter Angabe von bestimmten Gründen die Zustimmung zu verweigern. Der Arbeitgeber darf die geplante Maßnahme dann nicht durchführen! Betriebsräte können bei Beratungsbedarf in diesem Themenkomplex einen Anwalt als rechtliche Unterstützung nach § 40 BetrVG hinzuziehen. Gemäß Paragraph 102 BetrVG hat der Betriebsrat bei Kündigungen die Möglichkeit Bedenken anzumelden oder Widerspruch einzulegen. Ein ordnungsgemäß eingelegter Widerspruch gegen eine ordentliche Kündigung führt zu einem Weiterbeschäftigungsanspruch des Arbeitnehmers gemäß § 102 Abs. 5 BetrVG. Kostenlose Muster für Widersprüche des Betriebsrats finden Sie hier.

Rechtsanwalt Tim Fink

Kostenlose Erstberatung

Die Erstberatung für Betriebsräte ist bei uns immer kostenlos und unverbindlich.

Sollten Sie Unterstützung als Betriebsrat brauchen, helfen wir Ihnen immer gerne und freuen uns Sie in unserer deutschlandweiten BR Familie begrüßen zu dürfen.

Für den ersten Kontakt können Sie mir als Inhaber auch gerne direkt eine E-Mail an tim.fink@die-betriebsratskanzlei.com senden.

Mit freundlichen Grüßen
Ihr Tim Fink

Rechtsanwalt Tim Fink


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