Das von dem Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) am 21.12.2020 vorerst vorgelegte Betriebsrätestärkungsgesetz, wurde nun am 18.06.2021 unter der Bezeichnung als Betriebsrätemodernisierungsgesetz verabschiedet.
Hintergrund ist die Tatsache, dass nur noch ein kleiner Prozentsatz an betriebsfähigen Betrieben überhaupt einen Betriebsrat besitzt bzw. damit nur noch ein geringer Anteil an Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern durch einen Betriebsrat vertreten werden. Als Ursache hierfür werden die veralteten Formalien des Wahlverfahrens sowie Blockadeversuche von Arbeitgebern gesehen.
Das seit Juni 2021 in Kraft getretene Betriebsrätemodernisierungsgesetz (BMG) soll Betriebsräten die Arbeit und zudem die Betriebsratswahl erleichtern. Des Weiteren sollen die Möglichkeiten des Betriebsrats durch mehr Rechte bei der Weiterbildung, den Gebrauch von künstlicher Intelligenz und die mobile Arbeitsweise gestärkt werden.
Im Folgenden werden die Änderungen vom Betriebsverfassungsgesetz zum Betriebsrätemodernisierungsgesetz erläutert.