Tarifvorbehalt: Wo Betriebsverein­barungen Grenzen gesetzt sind

Der Tarifvorbehalt bestimmt, dass Tarifverträge grundsätzlich Vorrang vor Betriebsvereinbarungen haben. Ganz so einfach ist die Rechtslage allerdings nicht. Wir erklären, wo Betriebsräte trotz Tarifvorbehalts mitbestimmen dürfen.

Kategorie: Betriebsrat


Die Mitbestimmung des Betriebsrats bei der betrieblichen Urlaubsplanung nach § 87 I Nr. 5 BetrVG

Dieser Artikel widmet sich den Mitbestimmungsrechten des Betriebsrats bei der Aufstellung von betrieblichen Urlaubsgrundsätzen und betrieblichen Urlaubsplänen. Er thematisiert darüber hinaus auch die Mitbestimmungsrechte des Betriebsrats bei der zeitlichen Festsetzung des Urlaubs einzelner Arbeitnehmer, wenn diese sich im Einzelfall nicht mit dem Arbeitgeber einigen können.

Kategorie: Betriebsrat, Mitbestimmung, Mitbestimmung in sozialen Angelegenheiten

Die Mitbestimmung des Betriebsrats beim Gesundheitsschutz nach § 87 I Nr. 7 BetrVG

Dieser Artikel thematisiert das Mitbestimmungsrecht des Betriebsrats bei Regelungen über die Verhütung von Arbeitsunfällen und Berufskrankheiten. Er beantwortet auch die Frage, welche Mitbestimmungsrechte der Betriebsrat allgemein beim Gesundheitsschutz im Betrieb hat.

Kategorie: Betriebsrat, Mitbestimmung, Mitbestimmung in sozialen Angelegenheiten

Mitbestimmung bei Leiharbeit oder Zeitarbeit

Mithilfe von Zeitarbeitnehmern können Arbeitgeber flexibel auf die jeweilige Auftragslage reagieren. Um die Interessen der Stammbelegschaft zu wahren, darf der Betriebsrat über den Einsatz von Leiharbeitern mitbestimmen.

Kategorie: § 99 BetrVG, Betriebsrat, Mitbestimmung


Schulungsanspruch des Betriebsrats

Dieser Artikel beantwortet die Frage, ob die Mitglieder eines Betriebsrats ein Recht auf Teilnahme an Seminaren und Schulungen haben und wie sie dieses gegebenenfalls am besten durchsetzen.

Kategorie: Seminarteilnahme


Das Betriebsräte­modernisierungsgesetz 2021

Das von dem Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) am 21.12.2020 vorerst vorgelegte Betriebsrätestärkungsgesetz, wurde nun am 18.06.2021 unter der Bezeichnung als Betriebsrätemodernisierungsgesetz verabschiedet.

Hintergrund ist die Tatsache, dass nur noch ein kleiner Prozentsatz an betriebsfähigen Betrieben überhaupt einen Betriebsrat besitzt bzw. damit nur noch ein geringer Anteil an Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern durch einen Betriebsrat vertreten werden. Als Ursache hierfür werden die veralteten Formalien des Wahlverfahrens sowie Blockadeversuche von Arbeitgebern gesehen.

Das seit Juni 2021 in Kraft getretene Betriebsrätemodernisierungsgesetz (BMG) soll Betriebsräten die Arbeit und zudem die Betriebsratswahl erleichtern. Des Weiteren sollen die Möglichkeiten des Betriebsrats durch mehr Rechte bei der Weiterbildung, den Gebrauch von künstlicher Intelligenz und die mobile Arbeitsweise gestärkt werden.

Im Folgenden werden die Änderungen vom Betriebsverfassungsgesetz zum Betriebsrätemodernisierungsgesetz erläutert.

Kategorie: Betriebsrat

Gründung und Rechte eines Wirtschaftsausschusses

Innerhalb eines Wirtschaftsausschusses beraten der Betriebsrat und Unternehmer über wirtschaftliche Anliegen des Unternehmens. Damit stellt der Wirtschaftsausschuss ein wichtiges Hilfsorgan des Betriebsrates dar und besitzt dabei eigene gesetzliche definierte Aufgaben, Rechte und Pflichten. Nach § 106 BetrVG ist der Wirtschaftsausschuss ein Gremium, welches in Unternehmen ab 100 Arbeitnehmer vom Betriebsrat bzw. bei Bestehen eines Gesamtrats von diesem bestellt werden muss.

Kategorie: Mitbestimmung, Mitbestimmung in wirtschaftlichen Angelegenheiten