Interessenausgleich und Sozialplan bei Betriebsänderung (§ 111 BetrVG)

Betriebsänderungen wie Standortverlagerungen oder Entlassungen haben oft erhebliche negative Auswirkungen auf die Belegschaft. Nach § 111 BetrVG hat der Betriebsrat dabei meist umfassende Mitbestimmungsrechte. Der freiwillige Interessenausgleich soll sicherstellen, dass der Betriebsrat frühzeitig in die Planung einbezogen wird, während der Sozialplan finanzielle und soziale Nachteile der Arbeitnehmer abmildert und in einer Einigungsstelle verbindlich festgelegt werden kann.

Kategorie: Interessenausgleich und Sozialplan

Interessen­ausgleich + Sozialplan: Punkte – Betriebsrat – Kriterien

Dieser Beitrag erklärt die Begriffe Interessenausgleich und Sozialplan und ihre Unterschiede. Erläutert wird auch, wie die Vereinbarungen zustande kommen (Beteiligung des Betriebsrates), welche inhaltlichen Regelungen möglich sind und wie Arbeitnehmern bei Betriebsschließung gekündigt werden kann (Namensliste, Sozialpunkte, Abfindung).

Kategorie: Interessenausgleich und Sozialplan

Rechte des Betriebsrats bei Insolvenz

Die Insolvenz des Arbeitgebers ist für Arbeitnehmer ein Grund zur Sorge. Gerade in dieser Situation hat der Betriebsrat wichtige Aufgaben. Welche besonderen Regeln im Insolvenzverfahren für den Betriebsrat gelten, erklären wir Ihnen in diesem Beitrag.

Kategorie: Interessenausgleich und Sozialplan, Mitbestimmung, Mitbestimmung bei Kündigungen