Oftmals werden Betriebsräte in die Pläne des Arbeitgebers grundlegende Dinge im Betrieb oder Unternehmen umzustrukturieren gar nicht oder erst sehr spät einbezogen. Dieses Seminar zeigt, welche Rechte der Betriebsrat zur Auskunft hat, wie er diese effektiv durchsetzt und wie er mit Hilfe von §§ 111 ff. BetrVG den Prozess proaktiv im Sinne der Beschäftigten mitgestalten kann.
Themenschwerpunkte
- Anstehende Betriebsänderungen erkennen und frühzeitig handeln
- Was tun bei Personalabbau und Stilllegung von Betrieben?
- Handlungsoptionen bei Verlegung, Zusammenlegung und Spaltung von Betrieben
- Änderungen in der Organisation und Einführung neuer Arbeitsmethoden
- Rechtzeitige Unterrichtung und Beratung mit dem Arbeitgeber
- Welche Konsequenzen hat die Missachtung von Rechten des Betriebsrats
- Wann hat der Betriebsrat einen Unterlassungsanspruch?
- Anspruch des Betriebsrats auf Berater und Sachverständige
- Inhalt: Das „Ob, Wann und Wie“ der geplanten Betriebsänderung
- Nachteilsausgleich: Wenn der Arbeitgeber vom Interessenausgleich abweicht oder Fristen versäumt
- Zweck des Sozialplans und verschiedene Gestaltungsmöglichkeiten
- Regelungen zu Versetzungen, Qualifizierung, Altersteilzeit etc.
- Abfindungen berechnen, Entschädigungen regeln
- Vorteile gegenüber dem klassischen „Abfindungssozialplan“
- Transfermaßnahmen: Arbeitnehmer in den Arbeitsmarkt eingliedern
- Outplacement, Transfergesellschaften, Transferkurzarbeitergeld
- Krisengespräche und Verhandlungen gut vorbereiten
- Die Argumente des Arbeitgebers kennen und vorwegnehmen
- Verhandlungsschwerpunkte am Beispiel eines Mustersozialplans
- Verhandeln mit einer Synopse
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